Detaillierter
Prozessablauf

1) Ihre Anfrage an uns

Im ersten Schritt füllen Sie das Anfrageformular aus unserer Webseite aus. Nennen Sie uns folgende gewünschten Parameter zur gewünschten Gewerbeimmobilie: Immobilienart (Hotel, Street Retail, Groß- oder Kleinverkaufsfläche, Mehrfamilienhaus, etc.), genaue Lage für Ihr Wunschobjekt, Ihr Budget und Ihre Kontaktdaten (Name, Email, Telefonnummer und Ihre Erreichbarkeit). Unsere Mitarbeiter werden Sie zu einer für Sie passenden Zeit kontaktieren, um mit Ihnen gemeinsam die Suchkriterien noch genauer zu definieren.

2) Objektauswahl

Die Bearbeitungszeit Ihrer Anfrage nimmt wenige Tage in Anspruch. Nachdem wir unser Vorauswahl getroffen haben, stellen wir Ihnen die Objekte vor.

Bitte haben Sie Verständnis, dass bei einer Gewerbeimmobilie Sie von uns im ersten Schritt nur ein Kurzprofil des Objektes erhalten. Für weitere Informationen und Besichtigungen von gewerblichen Immobilien sind Ihre vollständigen Kontaktdaten sowie ein Bonitätsnachweis erforderlich.

Für vollständige Informationen zum Objekt werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Ihrerseits unterschriebener Vertrag über die Inanspruchnahme von Maklerleistungen mit anschließender Leistungsentlohnung (3%-5% + VAT)

  • Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses

  • bei juristischen Personen eine Kopie des Handelsregisterseintrages

Nach Eingang der Unterlagen erhalten Sie von uns vollständige Objektinformationen mit genauer Adresse und Objektbilder. Im Fall eines Erwerbsinteresses organisieren wir für Sie einen Besichtigungstermin im Anwesen des Verkäufers oder seinen Vertreters.

- Daher bitten wir um Verständnis, dass Besichtigungstermine der Immobilie nur mit vorhandenem Bonitätsnachweis der Interessenten erfolgen.

3) Objektbesichtigung

ESTATE-SERVICE24 koordiniert für Sie den Besichtigungstermin mit dem Objektverkäufer zur für Sie passenden Reisezeit. Nach Ihrer Ankunft begleiten wir Sie zu den organisierten Treffen, wo wir Ihnen übergreifende sprachliche sowie serviceorientierte Unterstützung leisten. Nach Ihrer positiven Kaufentscheidung helfen wir Ihnen mit unserer Expertise beim Vorbereiten aller für den Kauf notweniger Unterlagen.

4) Kauf von Gewerbeimmobilien - notwendige Unterlagen

Folgende Unterlagen werden von Ihnen benötigt: Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses sowie eine Kopie der Meldebescheinigung.

5) Kaufvertrag

Nach Erhalt aller Unterlagen erstellt ein deutscher Notar ein Kaufvertrag. Dieser wird Ihnen in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Je nach Bedarf erstellen Ihnen unsere erfahrene Übersetzer eine Kopie in Ihrer Sprache.

Die Zustimmung des Vertragsinhaltes veranlasst den Notar zum Bekanntgeben eines Kauftermins, an dem beide Parteien, Käufer und Verkäufer, anwesend sein müssen. Der Notar in seiner neutralen Rolle überwacht die juristische Richtigkeit der Kaufabwicklung. Die Notarkosten nach deutschem Recht belaufen sind auf ca.2% vom tatsächlichen Kaufpreis.

Der Notar ist dazu verpflichtet, die Information zum Inhaberwechsel in schriftlicher Form an das zuständige Amtsgericht, den Finanzamt, die Stadt, kommunale Diente und bei vorhandener Hypothek an die Bank einzureichen. Nach positiver Resonanz der oben aufgeführten Instanzen erhalten Sie vom Notar(per Fax oder Email) eine Zahlungsaufforderung zu den im Kaufvertrag vereinbarten Konditionen. Sie sind dazu verpflichtet, den vollständigen Kaufpreis innerhalb eines vereinbarten Zeitraums auf das Bankkonto des Verkäufers oder des Notars zu zahlen.

Nach vollständigem Eingang des Kaufpreises werden Sie oder Ihr Gewerbe als Käufer in das Grundbuch des jeweiligen Bundeslandes eingetragen. Somit wird das Objekt für Sie reserviert und kann nicht mehr anderweitig verkauft werden(eine Rechnung für den Eintrag wird an das Amtsgericht im Voraus gezahlt).

Anschließend wir der Kaufvertrag durch den Notar an den Finanzamt weitergeleitet. Der Finanzamt errechnet die Höhe der anfallenden Grunderwerbssteuer (je nach Bundesland variiert der Steuersatz zwischen 3,5% und 6,5% vom Kaufpreis) und übersendet dem Notar das Eintagserlaubnis (Unbedenklichkeitsbescheinigung) für das gekaufte Objekt. Der Notar leitet die Bescheinigung ans Amtsgericht zur vollständigen Kaufregistrierung weiter. Das Gericht trägt den Käufer als neuen Eigentümer ein, nach Erhalt und Begleichen der Rechnung für diesen Eintrag wird der neuer Eigentümer in des Grundbuch eingetragen. Dieser Eintrag gilt in Deutschland als Eigentumsnachweis. Die Beglaubigung des Eigentumsnachweises kann entweder durch den Notar oder durch einen Amtsgericht-Mitarbeiter durchgeführt werden.

Aktuelle Übersicht: Höhe der Grunderwerbsteuer nach Bundesland

Baden-Württemberg: 5 %

Bayern: 3,5 %

Berlin: 6,0 %

Brandenburg: 6,5 %

Bremen: 5 %

Hamburg: 4,5 %

Hessen: 6 %

Mecklenburg-Vorpommern: 5 %

Niedersachsen: 5 %

Nordrhein-Westfalen: 6,5 %

Rheinland-Pfalz: 5 %

Saarland: 6,5 %

Sachsen: 3,5 %

Sachsen-Anhalt: 5 %

Schleswig-Holstein: 6,5 %

Thüringen: 6,5 % 

6) Nutzung von Gewerbeimmobilien

ESTATE-SERVICE24 bietet Ihnen umfangreiche Services bei der Nutzung von Ihren Gewerbeimmobilien: Ausschreibung zur Auswahl einer geeigneten Baufirma für die eventuelle Umbauarbeiten, Anbindung an alle kommunale Netze der Stadt, professionelle Kontrolle des Immobilienzustands. Je nach Bedarf übernehmen wir auch die Mietersuche und -auswahl sowie die Erstellung eines Mietvertrages etc.

Das Honorar von ESTATE-SERVICE24 entspricht einem am Anfang von Kaufprozess festgelegten Betrag.

Vertraulichkeit auf allen Etappen der Geschäftsabwicklung ist für ESTATE-SERVICE24 ein Muss!

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