Eigentlicher Immobilienerwerb gibt noch kein Recht auf das Beantragen einer Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland. Ein Immobilienbesitz in Deutschland ist aber ein der entscheidender Gründe bei der Entscheidung der Behörden. Ein Immobilienerwerb in Deutschland sichert ein Visum für 90 Tage im halben Jahr.
Bei einem Immobilienerwerb für Geschäftszwecke, die eine Rendite erzielt, sowie der Eröffnung einer GmbH ist ein Erhalt der Aufenthaltsgenehmigung garantieret. Darauf spezialisiert sich unser Unternehmen.